Tipp des Monats

Online-Termine bequem – aber datenschutzkonform?

Die Online-Terminbuchung gehört inzwischen für viele Patienten zum Standard. Gleichzeitig steht sie zunehmend im Fokus der Datenschutzaufsichtsbehörden. Das aktuelle Positionspapier der Datenschutzkonferenz (DSK) macht deutlich: Die Verantwortung für den Datenschutz liegt nicht beim Terminbuchungsanbieter, sondern weiterhin bei der Praxis.

Wo liegen die größten Risiken?

Viele Praxen nutzen externe Terminportale oder Online-Buchungssysteme, ohne die Datenflüsse genau zu prüfen. Häufig werden dabei mehr Patientendaten verarbeitet als für die reine Terminvergabe erforderlich. Besonders kritisch sind:

  • Übermittlung vollständiger Patientenstammdaten an externe Anbieter
  • Nutzung von Terminbuchungsdaten für Marketingzwecke
  • automatische Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail ohne ausreichende Einwilligung
  • unklare Löschfristen für gespeicherte Termindaten
  • fehlende oder unvollständige Datenschutzhinweise auf der Praxiswebsite

Darauf sollten Sie jetzt achten:

1. Datenminimierung umsetzen

Für die Terminvergabe werden in der Regel nur wenige Angaben benötigt, beispielsweise Name, Kontaktdaten und Terminwunsch. Gesundheitsdaten oder umfangreiche Stammdaten sollten nur erhoben werden, wenn sie tatsächlich erforderlich sind.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie die Eingabemasken Ihres Terminportals. Oft lassen sich überflüssige Pflichtfelder deaktivieren.

2. Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen

Externe Terminbuchungsanbieter verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis. Dafür ist grundsätzlich ein aktueller Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) erforderlich.

Praxis-Tipp: Kontrollieren Sie regelmäßig, ob der Vertrag noch aktuell ist und welche Unterauftragnehmer der Dienstleister einsetzt.

3. Datenschutzhinweise aktualisieren

Patienten müssen transparent informiert werden, welche Daten bei der Online-Terminbuchung verarbeitet werden und an wen diese übermittelt werden.

Praxis-Tipp: Vergessen Sie nicht, die Online-Terminbuchung ausdrücklich in Ihrer Datenschutzerklärung zu erwähnen.

4. Terminerinnerungen rechtssicher gestalten

Erinnerungen per SMS oder E-Mail sind aus Praxissicht sinnvoll, reduzieren Ausfalltermine und verbessern die Organisation. Datenschutzrechtlich sollten Patienten jedoch vorab zustimmen.

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie die Einwilligung direkt im Praxisverwaltungssystem oder im Terminportal.

5. Alternative Kontaktwege anbieten

Patienten dürfen nicht gezwungen werden, ausschließlich ein Online-System zu nutzen.

Praxis-Tipp: Bieten Sie weiterhin die Terminvereinbarung per Telefon oder persönlich an und weisen Sie darauf auf Ihrer Website hin.

Fazit

Die Online-Terminbuchung bietet Patientenservice und entlastet das Praxisteam. Damit sie jedoch nicht zum Datenschutzrisiko wird, sollten Praxen ihre eingesetzten Systeme regelmäßig überprüfen. Wer Daten sparsam verarbeitet, Patienten transparent informiert und die Prozesse sauber dokumentiert, ist sowohl datenschutzrechtlich als auch im Rahmen von Praxisbegehungen und QM-Audits auf der sicheren Seite.